1. TL organisiert und betreut in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages
Lottospielgemeinschaften zur Teilnahme an Ausspielungen an ausgewählten Lotterien
europäischer Länder. Zur Gründung der Geschäftsbesorgungsverträge gelten unter den
Kunden die gesetzlichen Bestimmungen zu solchen Besorgungsverträgen, die in dem Land
vorliegen, aus dem sich der Kunde anmeldet. Die Teilnahmebedingungen regeln die
Beziehungen der Mitspieler untereinander, deren Verhältnis zu den Spielgemeinschaften und zu
TL. Soweit in den Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, gilt das Recht des
Staates Malta. Des Weiteren bietet TL Kunden einen Eintragungsservice für Internet-
Gewinnspiele an, diese Gewinnspiele können weltweit stattfinden. TL nimmt nur den
Eintragungsservice für die Gewinnspiele vor, für die Richtigkeit der Gewinnspiele und der
Gewinnziehung und Übertragung des Gewinns steht immer der Veranstalter eines
Gewinnspiels. Somit führt TL Spielgemeinschaften zusammen, ebenso bietet TL einen
Eintragungsservice für Gewinnspiele an. TL selbst veranstaltet kein Lottospiel, sondern bietet
Ihnen nur den Service an, in einer Spielgemeinschaft an ausgewählten europäischen Lotterien
teilzunehmen.
2. Der Mitspieler bevollmächtigt TL, in seinem Namen Spielgemeinschaften zu gründen und den
Spielvertrag für den Mitspieler sowie die Spielgemeinschaften in seinem oder deren Namen mit
den Länderlotterien abzuschließen. Ebenfalls bevollmächtigt der Mitspieler TL,
Spielgemeinschaften zusammen zu führen und diese Spielverträge bei den Veranstaltern
einzureichen. Darüber hinaus bevollmächtigt der Mitspieler TL zum Abschluss eines
Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen den Spielgemeinschaften und TL.
3. TL ist zur Vornahme aller rechtsgeschäftlichen Handlungen berechtigt, die dem
Gesellschaftszweck dienen. TL wird von allen Bestimmungen die zur Rechts- und
Geschäftshandlung berechtigen befreit. Darüber hinaus ist TL nicht berechtigt, im eigenen
Namen und für eigene Rechnung für die Spielgemeinschaften zu handeln. Der Spielvertrag
entsteht also unmittelbar zwischen dem Spieler bzw. der Spielgemeinschaft und dem
Veranstalter.
4. Der Spielvertrag wird schriftlich oder fernmündlich geschlossen. Der Mitspieler erhält auf dem
Postweg oder per E-Mail zunächst eine Teilnahmebestätigung und die Teilnahmebedingungen.
Der Mitspieler sollte dann der TL zu seiner Sicherheit noch einmal per Post seine Teilnahme
bestätigen. Bei einer telefonischen Bestellung wird der Mitspieler immer darauf hingewiesen,
dass seine Bestellung aufgezeichnet wird. Dies wird als verbindliche Bestellung von TL
akzeptiert. Spielbestellungen per Post werden durch Unterschrift akzeptiert. Der Mitspieler
ermächtigt TL zur Abbuchung des vereinbarten Spieleinsatzes durch Lastschrift. Der Mitspieler
erlaubt dazu die Daten zu seiner Person an ein Unternehmen bzw. Geldinstitut zu übermitteln.
Der Einzug des Spieleinsatzes erfolgt zu Beginn des Monats, der dem Spielmonat vorausgeht.
Alle Folgenden Spielmonate werden spätestens am 6. des Vormonats per Lastschrift
eingezogen. Der Mitspieler hat nach Zugang der Teilnahmebestätigung ein 14-tägiges
Widerrufsrecht an: VIP-Lotto Kundenservice per Telefon +49(0)800-723 83 06 (kostenfrei aus dem
dt. Festnetz, Mobilf. Abw.) und per E-Mail an info@vip-lotto.com. Mitspielen dürfen nur Personen,
die einen weltweit gültigen Wohnsitz haben. Zum Schutz der Jugend ebenfalls ausgeschlossen
sind Personen, die zum Zeitpunkt der Spielscheinabgabe das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben. Ein Spielvertrag kommt daher mit ihnen in keinem Fall zustande. TL kann
potenzielle Teilnehmer für das Mitspiel sperren, z.B. wenn das Mitspielkonto nicht gedeckt ist,
das festgesetzte Limit des Mitspielers überschritten wird, ein Fall des Missbrauchs besteht oder
eine Bonitätsprüfung negativ verlaufen ist. Eine mehrfache Registrierung eines Mitspielers mit
entsprechender Führung mehrerer Mitspielkonten ist ebenfalls nicht gestattet. Das Höchstlimit
des Spieleinsatzes bei TL liegt bei 96,00 € monatlich. Ein Nachweis zur Volljährigkeit kann vom
Spielteilnehmer durch Zusendung einer Kopie seines Personalausweises erfolgen. Jeder
Mitspieler erlaubt TL, seine Daten zur Überprüfung der Identität und Bonität zu nutzen. Das
darf TL nur mit einem im jeweiligen Land erlaubten Prüfverfahren. Sollte es in einem Land kein
Verfahren zur Überprüfung geben muss der Spieler im Falle eines Gewinns nachweisen, dass er
bei Teilnahme 18 Jahr alt war. Nach Eingabe der erforderlichen persönlichen Daten wird für den
Teilnehmer ein Mitspielkonto eingerichtet und ihm eine feste Kundennummer zugeteilt. Die
rechtlichen Berater von TL haben bestätigt, dass Sie durch den Service von TL über das
Internet nach Malta reisen, wo dann die Transaktion stattfindet. Alle Mitspieler sollten sich vor
der Teilnahme über ihren bestimmten Status informieren. Haftungsbeschränkungen:
Internationale Lotteriegesetze unterscheiden sich und es liegt in der Verantwortung des Spielers
sicherzustellen, dass er alle in seinem eigenen Land geltenden Gesetze und Vorschriften
versteht und befolgt,besonders wenn Steuer- und Alterseinschränkungen gelten. Alle Spieler
müssen mindestens 18 +Jahre alt sein. TL akzeptiert keine Verantwortung für Ansprüche dritter
Parteien gegenüber Spielern. Sollte eine Ziehung der angebotenen Lotterien verschoben
werden oder gar ausfallen, zahlt TL den Spieleinsatz zurück. TL ist nicht haftbar für Verluste
jeglicher Art, die aus der Absage einer Ziehung erwachsen, einschließlich des Verlustes der
Chance, aus irgendeinem Grund an einer Ziehung teilzunehmen.
5. Mit Zustandekommen des Geschäftsbesorgungsvertrages stellt der Mitspieler zugleich Antrag
auf Aufnahme in eine Spielgemeinschaft. Hierzu bevollmächtigt der Mitspieler TL Verträge über
Spielgemeinschaften zwischen ihm und weiteren Mitspielern zu schließen. Die entstehenden
Spielgemeinschaften sind Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts. Die Spielgemeinschaften
werden monatlich neu gebildet, es besteht kein Anspruch auf Zugehörigkeit zu einer
bestimmten Spielgemeinschaft. Können nicht alle Anteile der Spielgemeinschaften an Mitspieler
vergeben werden, übernimmt TL diese Anteile und stellt so den Gesamteinsatz der
Spielgemeinschaften sicher. TL entwickelt für die einzelnen Spielgemeinschaften die
Zahlenkombinationen und verwendet diese für die Abgabe der Spielscheine. Für die
Spielgemeinschaft als auch für deren Mitspieler besteht kein Anspruch auf den Einsatz
bestimmter Zahlenkombinationen. Die Spielgemeinschaften nehmen einmal monatlich an den
amtlichen Ausspielungen der jeweiligen Lotterie teil. Mit Zugang der Teilnahmebestätigung
erwirbt der Mitspieler einen Gewinnanspruch. Dieser entspricht seinem Anteil am
Gesamteinsatz der Spielgemeinschaft.
6. Die Abonnementgebühr für den Service beträgt 96,00€ / Monat, den Spieleinsatz und die -
gebühr trägt TL. Die Abonnementgebühr stellt einen Nettobetrag dar, jeder Kunde hat sich bei
einer eventuellen Steuerabgabe auf Dienstleistungen aus dem Ausland an die Gesetzte seines
Landes zu halten. Eventuelle Steuermeldungen auf die Dienstleistung sind vom Mitspieler selber
zu melden. Enthalten sind alle Servicegebühren der TL. Es fallen keine weiteren Kosten an.. TL
beauftragt einen unabhängigen Treuhänder. Dieser wird bei Vertragsabschluss mit der
Treuhänderischen Einziehung der anfallenden Gewinne bei den Gespielten Landeslotterien
beauftragt (im Folgenden "Treuhänder" genannt). Er ist vom Spielteilnehmer mit einer
Einziehungsvollmacht bevollmächtigt und zur Verwahrung der ihm übermittelten Spieldaten
(Namen der Spielteilnehmer, Kontakt- und Gewinndaten) beauftragt. Bezüglich des
Treuhandvertrags-Angebots ist TL Empfangsbevollmächtigter des Treuhänders und nimmt mit
Annahme des Vermittlungsvertrags zugleich den Treuhandvertrag im Namen und Auftrag des
Treuhänders an. Dadurch entstehen dem Spielteilnehmer keine weiteren Kosten. Der
Spielteilnehmer wird durch TL im Falle eines Gewinnes informiert. TL ist vom Spielteilnehmer
ermächtigt, dem Treuhänder alle für die Einziehung der Gewinne notwendigen Daten (Name des
Spielteilnehmers, Kontakt- und Gewinndaten) zu übermitteln. Nur der Treuhänder ist zur
Geltendmachung der Gewinne berechtigt. Entsprechend erfolgt die Auszahlung der Gewinne
ausschließlich auf ein Treuhandkonto des Treuhänders. Kündigt ein Mitspieler das Mitspiel nicht
ordentlich und nimmt er nicht mehr am Spiel teil, erlischt sein Anspruch auf die Auszahlung des
Gewinns, wenn der Mitspieler seinen Gewinn nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem
Ausscheiden am Spiel schriftlich geltend gemacht hat.
7. Voraussetzung für die Teilnahme an den Ausspielungen des Folgemonats ist das
Zustandekommen des Mitspielvertrages spätestens am 10. des Vormonats. Kommt der Vertrag
später zustande, so nehmen die betroffenen Mitspieler regelmäßig erst an den Ausspielungen
des übernächsten Monats teil. Der Gewinnanspruch entfällt, wenn der Einzug des Spieleinsatzes
durch Gründe, die der Mitspieler zu vertreten hat, scheitert. In diesem Falle tritt TL an die Stelle
des Mitspielers. TL führt für jeden Mitspieler ein Kundenkonto, auf dem Einsätze, Einzahlungen
und Gewinnanteile verbucht werden. Konnte der Spieleinsatz eingezogen werden und hat der
Mitspieler sein Mitspiel nicht gekündigt, so beteiligt TL den Mitspieler nach den vorliegenden
Teilnahmebedingungen am Mitspiel des folgenden Monats.
8. Die Mindestteilnahmedauer beträgt mindestens drei Monate. Danach verlängert sich die
Teilnahme jeweils um einen weiteren Monat, sofern der Mitspieler seine Teilnahme nicht
schriftlich kündigt. Die Kündigung durch den Mitspieler ist bis zum 5. jeden Monats zum Ende
des Monats möglich. Danach eingegangene Kündigungen werden erst für den nächsten Monat
berücksichtigt werden. Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Der
Mitspieler hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Teilnahmebedingungen
ohne Angabe von Gründen sein Mitspiel zu widerrufen. Bei schriftlichem Widerruf ist für die
Fristwahrung das Datum des Poststempels maßgebend. TL beauftragt eine Firma mit der
Abwicklung der Post. TL teilt jedem Teilnehmer im Begrüßungsschreiben (Spielbestätigung) die
Adresse des Servicecenters mit. TL haftet für alle Schäden, die sie im Rahmen ihrer
vertraglichen Leistungen schuldhaft verursacht hat. Darüber hinaus haftet TL nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Soweit TL eine EDV einsetzt, haftet sie bei Bedienungsfehlern
und/oder Ausfall der EDV nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit ein Schaden des
Mitspielers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, ist die Haftung auf den
Spieleinsatz beschränkt.
9. Sämtliche persönliche Daten eines Mitspielers, wie z.B. Name, Anschrift und Spielhistorie
unterliegen dem Spielgeheimnis. TL sichert allen Mitspielern zu, dass das Spielgeheimnis
gewahrt wird. Die im Rahmen der Registrierung und konkreten Beauftragung der Vermittlung
von Spielaufträgen durch den Spielteilnehmer anzugebenden Daten werden von TL nach
geltenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes elektronisch gespeichert und verarbeitet.
Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden gewährleistet. Alle Daten werden streng
vertraulich behandelt. Es werden keine Daten ohne Zustimmung zu Werbezwecken an Dritte
weitergeleitet. TL weist darauf hin, dass bei der Teilnahme an Glücksspielen das Risiko der
Spielsucht besteht! Spielen soll Freude machen, lassen Sie es nicht zur Sucht werden. Im Falle
einer Spielsucht helfen wir Ihnen gern anonym und unkompliziert.
10. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(Teilnahmebedingungen) werden beherrscht und ausgelegt in Übereinstimmung mit den
gesetzten des Staates Malta, dessen Gerichtshöfe die Gerichtshöfe der Rechtssprechung
sind. Wenn es einen Disput bezüglich einer Eingabe oder der Berechtigung zur Entgegennahme
eines Preises oder eines Anspruches gibt, ist die Entscheidung von TL endgültig und bindend.
11. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, ist hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann eine, die dem mit der unwirksamen
Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten ist.
Stand: August 2017
agb und teilnahmebedingungen